Bund Deutscher Rechtspfleger in Thüringen
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Beiträge

Reguläre Beiträge

Die Mitgliedbeiträge werden halbjährlich zum 15. März und 15. September durch Bankeinzug entrichtet. (vgl. § 4 Abs. 1, 2 Beitragsordnung)
Nur in Ausnahmefällen kann auf Antrag und nach entsprechendem Beschluss durch den Vorstand eine Überweisung erfolgen. (vgl. § 4 Abs. 3 Beitragsordnung)

Der monatliche Beitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 10,00 EUR und für Rechtspflegeranwärter 7,00 EUR.

Bei gleichzeitigem Bezug der Print- und Digitalausgabe der Zeitschrift "RPfleger" erhöht sich der monatliche Beitrag um 0,50 EUR.

Ermäßigungen 

Die monatlichen Beiträge können auf schriftlichen Antrag beim Vorstand ermäßigt werden. Gründe für Ermäßigung sind u.a. wegen Rente/Pension, Elternzeit, langfristige Beurlaubung, Mitgliedschaft beider Ehegatten. (vgl. hierzu § 2 Beitragsordnung)

Anträge & Änderungen

Anträge auf Ermäßigung und Mitteilung einer geänderten Bankverbindungen können über die Funktion der "Änderungsmitteilung" an den Vorstand übermittelt werden.
 

Nähere Informationen können Sie der Satzung und Beitragsordnung aus der Randspalte entnehmen.

 

 

 

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