Bund Deutscher Rechtspfleger in Thüringen
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Studium

Nähere Informationen zur Ausbildung zum Rechtspfleger finden Sie auf den Internetseiten des Thüringer Oberlandesgerichts.

Die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte finden in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege (HHFR) in Rotenburg an der Fulda statt.

Reform der Ausbildung

Die Studienreform aus dem Jahr 2017...

 

Folgende wesentlichen Änderungen bestehen seitdem für die Ausbilder und die neuen Anwärter:

  • Die theoretische Ausbildung wird auf 24 Monate verlängert, die praktische Ausbildung auf 12 Monate verkürzt. Die Abschnitte stellen sich wie folgt dar:
    • Studienabschnitt I/     Fachstudium I            mit 11,5 Monaten;
      zu Beginn findet eine einwöchige Einführung bei den Ausbildungsamtsgerichten statt.
    • Studienabschnitt II/    Berufspraktikum I   mit 4,5 Monaten
    • Studienabschnitt III/   Fachstudium II          mit 9,5 Monaten
    • Studienabschnitt IV/   Berufspraktikum II mit 7,5 Monaten
    • Studienabschnitt V/    Fachstudium III         mit 3,0 Monaten; dieses dient u. a. der intensiven Examensvorbereitung 
       
  • Der Begleitunterricht und die Übungsklausuren während der berufspraktischen Ausbildung fallen ersatzlos weg.
  • Es wurde das Fach "Schlüsselkompetenzen" eingeführt. Hierbei sollen u. a. Grundlagen zu Zeitmanagement, Kommunikation und Rhetorik vermittelt werden.
  • Die Stundenanzahl vieler Lehrgebiete wurde erhöht. Insgesamt soll eine engere Verzahnung der Lehrgebiete und damit fachübergreifender Unterricht stattfinden.
  • Die Anzahl der Klausuren während der theoretischen Ausbildung erhöht sich.
  • Die Anwärter haben eine Hausarbeit, die den Anforderungen an eine wissenschaftliche Bearbeitung zu genügen hat, zu erstellen. Hierfür ist eine Bearbeitungszeit von einer Woche vorgesehen. Die Aufgabenstellung wird jedes Jahr wechseln. Sie kann ein oder mehrere Lehrgebiete umfassen. Die Bewertung der Hausarbeit fließt in die Gesamtbewertung des Fachstudiums II ein.
     
  • Die Anforderungen an die Zulassung zur mündlichen Prüfung wurden angehoben. Bisher mussten wenigstens zwei Examensprüfungen mit mindestens fünf Punkten erreicht werden. Nunmehr erfolgt ein Ausschluss, wenn der Anwärter in mehr als drei Examensklausuren weniger als fünf Punkte erhält oder die Durchschnittspunktzahl aller Examensklausuren unter 4,5 Punkten liegt.

Ursprüngliche Zielsetzung

Die rechtlichen Grundlagen für die Rechtspflegerausbildung in Thüringen als auch in Hessen waren in die Jahre geraten. Die Thüringer Rechtspflegerausbildungs- und -prüfungsordnung (ThürRAPO) stammte vom 29.09.1997. Die Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Anwärter der Rechtspflegerlaufbahn (RpflAPO) stammte gar vom 23.07.1980. Die Studienordnung hatte die letzte Verjüngungskur im Jahr 2001 erfahren. Aber auch die Studienpläne, welche von Zeit zu Zeit an Gesetzesänderungen angepasst wurden, entsprachen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die theoretische und praktische Rechtspflegerausbildung und anschließende Rechtspflegertätigkeit. Die rechtlichen Grundlagen bedurften somit einer Aktualisierung. Das "Großprojekt Studienreform" war geboren.

Los ging es mit der konstituierenden Sitzung im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg an der Fulda am 08.04.2014. In dieser wurden vier Unterarbeitsgruppen (UAG) gebildet. Die UAG 1, 2 und 3 waren für die Überarbeitung der Studienpläne zuständig. Die UAG Studienordnung übernahm die Neufassung der Studienordnung. Daneben brachte die Koordinierungsgruppe die Ergebnisse der einzelnen UAG zusammen und nahm falls notwendig auf deren Arbeit Einfluss. Der BDR Thüringen war, vertreten durch den Kollegen Carsten Schwarzbach und nach dessen Ausscheiden aus dem Vorstand durch die Kollegin Elfi Schroetter, aktives Mitglied der UAG Studienordnung sowie der Koordinierungsgruppe.

Der lange Weg zur endgültigen Studienreform

Ambitioniertes Ziel war die Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie der Studienordnung und der Studienpläne zum 01.09.2014. Es war schnell klar, dass dies nicht klappen sollte in den gerade mal fünf Monaten, die zur Verfügung standen. Dass es schließlich drei Jahre länger dauerte, war allerdings nicht geplant. Die Verzögerungen lagen auch außerhalb des Einflussbereichs der einzelnen Arbeitsgruppen. Hinzu kam schließlich ein Personalwechsel im Hessischen Ministerium der Justiz (HMdJ), welches als Verordnungsgeber ebenfalls in die Studienreform einbezogen wurde. Dieses hatte zudem einen Entwurf der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorzulegen als Grundlage für die abschließenden Arbeiten an der Studienordnung und den Studienplänen als auch als Grundlage für die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Thüringen. Letztere muss sich schließlich aufgrund der gemeinsamen theoretischen Ausbildung in Hessen an die dortigen Vorgaben anpassen. Der BDR Thüringen war im Übrigen auch bei der Erarbeitung der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Thüringen beteiligt.

Was lange währt, wird jedoch endlich gut... Im Spätsommer des Jahres 2016 wurde schließlich vom HMdJ ein Entwurf der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgelegt. Nach weiteren kleineren Anpassungen des Entwurfs fand schließlich am 24.04.2017 die abschließende Sitzung der UAG Studienordnung statt. In dieser wurde der Entwurf der Studienordnung und damit der Inhalt und der Aufbau des Studiums sowie der berufspraktischen Ausbildungszeiten abschließend überarbeitet. Die fertiggestellten Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und die dazugehörige Studienordnung mussten dann noch den förmlichen Rechtsweg durchlaufen. Sie traten zum 01.09.2017 pünktlich für den Einstellungsjahrgang 2017 in Kraft. 

geschrieben von: Elfi Schroetter (2017)
zeitlich angepasst von: Christopher Jäger (2022)

 

Eine Aktuelle Version der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der Studienordnung können Sie der Randspalte entnehmen.
 

Weitere Beiträge zu der vergangenen Studienreform befinden sich im Archiv (siehe unten).

Sachstandsbericht zur Studienreform aus 2014 (Archiv)

Reform der Rechtspflegerausbildung

Seit ca. 1 Jahr begleitet der BDR Thüringen die Studienreform in Rotenburg Fulda – durch Mitglieder des Vorstandes und weitere Kollegen, die die Thüringer vertreten und auch Verbandsmitglieder sind. Aufgrund des Ausscheidens von Carsten Schwarzbach aus dem Vorstand wird nun Elfi Schroetter die Interessen des BDR Thüringen vertreten.

Mit Schreiben vom 30.04.2014 hat der BDR Thüringen Vorschläge zur beabsichtigten Reform der Ausbildung der Rechtspfleger und der damit verbundenen Überarbeitung der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Justizdienst (ThürRAPO) sowie der Studienordnung für den Fachbereich Rechtspflege an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda unterbreitet.

An dieser Stelle möchten wir uns für die zahlreichen Hinweise und Vorschläge, die uns aus den Reihen der Rechtspfleger und -anwärter erreicht haben, bedanken.

Inzwischen wurde bekannt, dass die Reform nicht bis zum nächsten Ausbildungsbeginn am 01.09.2014 umgesetzt werden kann.

Geschrieben von: Carsten Schwarzbach

 

Sachstandsbericht zur Studienreform aus 2013 (Archiv)

Am 08.04.2013 fand im Studienzentrum in Rotenburg an der Fulda ein erstes Treffen zur Reform der Rechtspflegerausbildung statt.

Erfreulicherweise wurden wir als BDR, Landesverband Thüringen, gemeinsam mit den Kollegen des Landesverbandes Hessen um Mitarbeit gebeten. Die Möglichkeit nehmen wir gerne wahr.

An der Sitzung nahmen ca. 30 Personen teil: Herr Laux als Leiter des Fachbereichs Rechtspflege, Dozenten des Fachbereichs Rechtspflege, Vertreter der Justizministerien und Oberlandesgerichte, zwei Studierende, je ein Vertreter der Landesverbände des BDR sowie zahlreiche Rechtspfleger aus Hessen und Thüringen, die mit der praktischen Ausbildung befasst sind.

Ziel ist es die jetzt schon anerkannt hohe Qualität der Ausbildung beizubehalten und noch zu verbessern. Die neue Studienordnung soll bereits am 01.09.2014 in Kraft treten!

Zunächst liegt als Diskussions- und Arbeitsgrundlage ein Entwurf zur zeitlichen und inhaltlichen Neugestaltung der einzelnen Praxisabschnitte vor. Der Entwurf sieht folgende Aufteilung vor:

  • Einführungspraktikum 2 Wochen (1 Woche AG/ 1 Woche SZ)
  • Grundstudium I 12 Monate
  • Praktikum I 4 Monate
  • Hauptstudium I 8 Monate           
  • Praktikum II 9 Monate
  • Hauptstudium II 3 Monate

Es wurden vier Arbeitsgruppen gebildet: 

  • Arbeitsgruppe 1            Grundstudium und Praktikum I
  • Arbeitsgruppe 2            Hauptstudium I und Praktikum II
  • Arbeitsgruppe 3            Hauptstudium II
  • Arbeitsgruppe 4            Studienordnung

Dem übergeordnet ist die Arbeitsgruppe -  Koordination der Arbeitsgruppen.

Diese Arbeitsgruppen 1 – 3 befassen sich mit der genauen Aufteilung und den jeweiligen Studieninhalten der einzelnen Studienfächern bzw. Praxisstationen.

Der Vorstand des BDR Thüringen ist nur teilweise in die Ausbildung der Rechtspflegeranwärter und Rechtspflegeranwärter involviert. Daher wären sehr dankbar, wenn Anregungen von Ihnen als Ausbilder, von den Anwärtern und Anwärterinnen selbst und auch von unseren „ehemaligen Anwärtern“ kommen. Viele von uns haben die Ausbildung in Rotenburg und in Thüringen direkt erlebt und wissen, worum es geht. Diese Anregungen wollen wir dann in den Arbeitsgruppen einbringen.

Für weitergehende Informationen zum Stand der Reform etc. steht Ihnen unser Vorstandsmitglied Carsten Schwarzbach;


geschrieben von: Carsten Schwarzbach

 

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