Reguläre Beiträge
Die Mitgliedbeiträge werden halbjährlich zum 15. März und 15. September durch Bankeinzug entrichtet. (vgl. § 4 Abs. 1, 2 Beitrags- und Haushaltsordnung)
Nur in Ausnahmefällen kann auf Antrag und nach entsprechendem Beschluss durch den Vorstand eine Überweisung erfolgen. (vgl. § 4 Abs. 3 Beitrags- und Haushaltsordnung)
Der monatliche Beitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 10,00 EUR und für Rechtspflegeranwärter 7,00 EUR.
Bei gleichzeitigem Bezug der Print- und Digitalausgabe der Zeitschrift "RPfleger" erhöht sich der monatliche Beitrag um 0,50 EUR.
Ermäßigungen
Die monatlichen Beiträge können auf schriftlichen Antrag beim Vorstand ermäßigt werden. Gründe für Ermäßigung sind u.a. wegen Rente/Pension, Elternzeit, langfristige Beurlaubung, Mitgliedschaft beider Ehegatten. (vgl. hierzu § 2 Beitrags- und Haushaltsordnung)
Anträge & Änderungen
Anträge auf Ermäßigung und Mitteilung einer geänderten Bankverbindungen können über die Funktion der "Änderungsmitteilung" an den Vorstand übermittelt werden.
Nähere Informationen können Sie der Satzung und Beitrags- und Haushaltsordnung aus der Randspalte entnehmen.
Hinweis
Auf Grund von Gebührenerhöhungen wurde das Vereinskonto bei der Deutschen Bank AG zum 31.03.2025 gekündigt.
Künftig führen wir unser Konto bei der BBBank eG. Die Bankverbindung können Sie bei Bedarf bei unserem Kassenführer erfragen.