Bund Deutscher Rechtspfleger in Thüringen
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„Der Flickenteppich als Bodenbelag für Justitia?"

Sommerfest BDR Bund am 20.06.2022 in Berlin

22. Juni 2022
  • Sommerfest BDR 2022 Präsiden VFGH Baden Württemberg Prof. Dr. Malte Grassholf
    Festredner Prof. Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg und Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart trug unterhaltsam seine Überlegungen zur föderalen Ordnung der Dritten Gewalt vor.
  • Sommerfest BDR 2022 Bundesvorsitzender BDR Mario Blödtner Foto: BDR Thüringen Bundesvorsitzender Mario Blödtner eröffnete das Sommerfest – wetterbedingt im OVG Berlin-Brandenburg selbst – nicht wie gewohnt im Garten des OVG.
  • BDR Sommerfest 2022 Vorsitzender DGVB Karl-Heinz Brunner II Foto: BDR Thüringen Der Vorsitzende des DGVB begrüßt die Besucher des Sommerfestes
  • BDR Sommerfest Plakat und Barbara Zwinkau Foto: BDR Thüringen Vorsitzende Barbara Zwinkau vertrat unseren Landesverband in Berlin
  • BDR Sommerfest 2022 Zuhörer Foto: BDR Thüringen Die Besucher des Sommerfests hören den verschiedenen Rednern zu

Bei der gemeinsamen Veranstaltung des BDR Bund, DGBV und DAAV traf man sich im Juni in der Bundeshauptstadt

Bundesvorsitzender Mario Blödtner eröffnete das Sommerfest – wetterbedingt im OVG Berlin-Brandenburg selbst – nicht wie gewohnt im Garten des OVG. 

Thema des Sommerfestes 2022: „Der Flickenteppich als Bodenbelag für Justitia? 

Festredner Prof. Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg und Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart trug unterhaltsam seine Überlegungen zur föderalen Ordnung der Dritten Gewalt vor. 

Aufbauend auf eigenen Urlaubserlebnissen in anderen Ländern und dortigen Erfahrungen mit anderen föderalen und nichtföderalen Rechtssystemen verglich er Justizaufbau und Zuständigkeiten im Gesetzgebungsverfahren sowie in der rechtlichen Umsetzung durch Bundes- und Landesgerichte. Warum regelt Bundesrecht Sachverhalte, die Länder entscheiden müssen? Warum kann in den Ländern selbst nicht mehr ausprobiert werden durch eigene Regelungen, die sich frei von bundesrechtlichen Vorgaben bewegen würden? Selbst Überlegungen, als Richter / Justizangehöriger nicht nur im eigenen sondern auch in anderen Bundesländern lebensabschnittsweise eingesetzt zu werden, wurden nicht ausgenommen. Interessante Denkansätze, die unter Umständen geeignet wären, der Justiz etwas mehr Modernität durch Erprobung neuer Modelle zu offenbaren und diese auszuprobieren. 

Es entstand ein bunter Patchwork-Teppich als Bild in den Köpfen der Zuhörer. 

Überlegungen zu Öffnungsklauseln, die uns als Rechtspfleger zum Teil Kopfzerbrechen in Zuständigkeitsfragen bereiten, waren jedoch kein Thema. 

 

Eingeladen werden zu diesen nun schon traditionellen Sommerfesten der Bundesjustizminister, Vertreter aller Fraktionen, Abgeordnete des Bundestages, vor allem des Rechtsausschusses, Vertreter weiterer Verbände, Vertreter der Justizministerien der Länder und aller Obergerichte sowie zahlreiche Mitarbeiter des BMJV, die vorrangig für unsere Berufsfelder auch im Gesetzgebungsverfahren zuständig sind. Wir wollen dabei mit der Politik in ungezwungener Atmosphäre ins Gespräch zu unseren Themen kommen.

Gemeinsames Vorgehen zur Reform des Studiums für Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher

Bereits am Vormittag  tagten Vertreter der Bundesleitung des BDR und des DGVB um sich über ein gemeinsames Vorgehen beider Verbände zu verständigen und so den Wunsch der Gerichtsvollzieher nach einer Fachhochschulausbildung zu unterstützen. 

Karlheinz Brunner, Vorsitzender des DGVB verkündete im Rahmen des Sommerfestes, dass man gemeinsam zum Ergebnis gekommen sei, der Politik ein Studium vorzuschlagen, welches für Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Amtsanwälte gemeinsam konzipiert ist. Das Studium sollte dafür eine Verlängerung um einige Monate erfahren, um die Theorie und Praxisausbildung den gewachsenen Erfordernissen anzupassen.  Nach dem Studium ist im Ergebnis der Einstieg in jeden der drei Berufe möglich. Damit wäre auch ein späterer Wechsel möglich und die Probleme, die in Baden-Württemberg derzeit mit dem Einsatz der Gerichtsvollzieher z.B. in anderen Ländern entstehen, würden vermieden. Dazu wollen sich beide Verbände in naher Zukunft an die Arbeit machen, um konkrete Vorschläge für die Gestaltung eines solchen Studiengangs zu erarbeiten. 

 

geschrieben von: Barbara Zwinkau

 

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