+++ Bericht +++

Rechtspflegertag 2025 im Justizzentrum Erfurt

11. November 2025
  • Justizzentrum Erfurt, außen, Front
    Foto: BDR Thüringen
    Der Rechtspflegertag 2025 fand im Justizzentrum Erfurt statt
  • Vorsitzende Barbara Zwinkau mit dem Grußwort zum Rechtspflegertag Foto: BDR Thüringen Vorsitzende Barbara Zwinkau mit der Begrüßung zum Rechtspflegertag
  • Der Vorstand des BDR erstattet Bericht (v.l. Christopher Jäger, Barbara Zwinkau, Marie Hadlich, Patricia Neumann; nicht im Bild: Max Bretzmann, Lisa Machill, Daniela Müller-Erbe) Foto: BDR Thüringen Der Vorstand des BDR erstattet Bericht (v.l. Christopher Jäger, Barbara Zwinkau, Marie Hadlich, Patricia Neumann; nicht im Bild: Max Bretzmann, Birgit Kirchner, Lisa Machill, Daniela Müller-Erbe)
  • Justizministerin Beate MeißnerJustizministerin Beate Meißner
  • Der Vorstand erstattet der Mitgliederversammlung Bericht Foto: BDR Thüringen Der Vorstand erstattet der Mitgliederversammlung Bericht
  • Vizepräsident des Thüringer Oberlandesgericht Philip Redeker Foto: BDR Thüringen Vizepräsident des Thüringer Oberlandesgericht Philip Redeker
  • Gäste des Rechtspflegertages Frau Justizministerin Beate Meißner und Vizdepräsident ThOLG Philip Redeker Foto: BDR Thüringen Gäste des Rechtspflegertages Frau Justizministerin Beate Meißner und Vizepräsident ThOLG Philip Redeker
  • Stellvertretender Landesvorsitzender des tbb Herr Andreas Schiene Foto: BDR Thüringen Stellvertretender Landesvorsitzender des tbb Herr Andreas Schiene
  • Referentin Christina Schmitz-Riol zu "Kommunikation und Konfliktlösung" Foto: BDR Thüringen Referentin Christina Schmitz-Riol zu "Kommunikation und Konfliktlösung"

Der diesjährige Rechtspflegertag fand am 06.11.2025 im Justizzentrum Erfurt statt.

Unser Landesverband feiert gleichzeitig 35 Jahre seines Bestehens.

Tätigkeitsberichte des Vorstandes und Beschlussfassungen (Rechtspfleger-Robe, beitragsfreies Studienjahr)

Zu Beginn erfolgte unsere Mitgliederversammlung. In dieser gab der Vorstand seinen Tätigkeitsbericht ab. Die Vorbereitungen für den Bundes-Rechtspflegertag 2026 sind im vollen Gange, die Eckdaten hierzu stehen nun fest. Weiterhin fand im Mai diesen Jahres ein Gespräch mit der Ministerin des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV), Beate Meißner statt (hier zum ausführlichen Bericht), sowie eine aktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Teilnahme an Terminen des thüringer beamtenbund und tarifunion. Auch die Tätigkeiten in der Jugendarbeit und die erfreuliche Entwicklung bei den Mitgliederzahlen (Anstieg auf 193 Mitglieder) wurden dargelegt. Es erfolgte eine Beschlussfassung zur Anschaffung von Rechtspfleger-Roben für Mitglieder in Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren, sofern der entsprechende Gesetzesentwurf, der gerade im Landtag eingebracht wurde, beschlossen wird. Ebenfalls beschlossen wurde die Pilotierung eines beitragsfreien Studienjahres für Anwärter:innen. Eine Entscheidung über Beitragserhöhungen stand noch nicht zur Debatte, obwohl die Dachverbände jährlich ihre Beiträge anpassen.

Im Anschluss begrüßten wir im öffentlichen Teil unsere Gäste, die Thüringer Justizministerin Frau Beate Meißner, den Vizepräsidenten des ThOLG, Herrn Philip Redeker und den stellv. Vorsitzenden des tbb, Herrn Andreas Schiene.

Begrüßung der Vorsitzenden und die Forderungen des BDR an Politik und Dienstherren

In Ihrer Begrüßung führte die Vorsitzende des BDR Thüringen, Barbara Zwinkau, folgendes aus:
Der Thüringer Rechtspflegertag 2025 des Landesverbands BDR Thüringen dient als Forum, um zentrale Anliegen an das Thüringer Justizministerium (TMJMV) und weitere Justizverwaltungen zu richten. Sie bedankte sich im Namen des BDR bei der Ministerin, dass es gelungen ist, in diesem Jahr wieder alle 34 Thüringer Absolventen des Prüfungsjahrgangs 2025 in die Thüringer Justiz zu übernehmen.

Aber gleichzeitig gibt es viele Probleme. Unsere Hauptkritikpunkte beklagen die mangelnde Attraktivität des Berufs und fehlende Wertschätzung des Dienstherrn. Der BDR Thüringen fordert dringend eine Verbesserung der Besoldung, die Einstufung mit A9 wird der Verantwortung des Berufs seit langem nicht mehr gerecht. Der Bund Deutscher Rechtspfleger hält ein Eingangsamt von mindestens A12 für angemessen, da die Tätigkeit der Rechtspfleger:innen in den Rechtsgebieten nicht nur aus Verbandssicht mindestens mit A11 bewertet wird. Als erster Schritt ist zumindest die Anhebung des Eingangsamtes auf A10 längst überfällig.
Auch die aktuelle Nachwuchsentwicklung ist besorgniserregend. So wurden für den neuen Studiengang 2025 nur 11 Anwärter:innen zugelassen, obwohl laut Thüringer Oberlandesgericht mindestens 20 nötig gewesen wären. Hier brauchen wir eine vorausschauendere Personalpolitik. Die „Ressource Rechtspfleger“ muss pfleglicher behandelt und nicht als Personalersatz für Engpässe missbraucht werden. Die Einführung der eAkte verursacht derzeit Mehraufwand statt Arbeitserleichterung, zusätzlich setzen Performance-Probleme den Bearbeitenden zunehmend unter Druck. Der BDR Thüringen fordert die konsequente Nutzung der Öffnungsklauseln zur Übertragung weiterer Aufgaben in den ihnen zugewiesenen Rechtsgebieten, etwa im Betreuungs- und Nachlassrecht. Wir als Rechtspfleger:innen verstehen uns als die "zweite Säule der dritten Gewalt" und sind für die Funktionsfähigkeit der Justiz unerlässlich. Das gesamte Grußwort der Vorsitzenden ist hier nachlesbar.

Würdigung des Berufsstandes durch die Justizministerin

Anschließend erfolgte das Grußwort der Justizministerin Beate Meißner: „Sie haben eine sehr starke Vertretung über den BDR hier im Landesverband Thüringen und darauf können sie stolz sein und das ist auch wichtig, denn dadurch werden ihre Interessen auch da adressiert, wo sie hingehören. Ich bin gern dazu bereit, da mit Ihnen zusammen in den Kampf zu ziehen. Das liegt nicht nur daran, dass ich weiß, was sie beruflich tun, und ihre Aufgabe ist. Sondern auch daran, dass ich bei meinen Besuchen in den letzten Monaten bei den verschiedenen Einrichtungen der Obergerichte, den Thüringer Staatsanwaltschaften und mittlerweile auch Amtsgerichten sehr deutlich gespürt habe, wie wichtig es ist, jedes Rädchen im Team Justiz zu unterstützen.“

Die Vielzahl und die Intensität unserer Forderungen bewogen die Ministerin, sich das Grußwort zu erbitten, um es zum Anlass zu nehmen, unsere Anliegen im Ministerium näher prüfen zu lassen und in der Folge mit uns über die Einzelheiten und die Machbarkeit zu diskutieren und vielleicht Einiges davon intensiver mit ihrer Unterstützung zu verfolgen. Dieses Angebot nehmen wir gerne an.

Der Vizepräsidenten u.a. über die Herausforderungen der E-Akte

Herr Redeker als Vizepräsident des Thüringer Oberlandesgericht begann seine Rede mit einem bildlichen Vergleich: Waren wir mit der Papierakte gerade noch zu Fuß unterwegs, haben wir mit der elektronischen Akte nun eine „Pferdekutsche“ als Fortbewegungsmittel eingeführt, jedoch liegt das Auto als Transportmittel noch in weiter Ferne. Der erreichte Stand darf im 21. Jahrhundert nicht das Ende der technischen Entwicklung sein. Die Technik muss wesentlich intuitiver nutzbar und eine Arbeitserleichterung für die Kolleg:innen werden. Im privaten Bereich ist die von uns genutzte digitale Technik schon viel, viel weiter.
Als Mitglied im Thüringer Richterbund teilt er zudem die Auffassung, dass die Rechtspfleger:innen, wie auch die Richter:innen, nicht angemessen alimentiert werden.

Konkretere Zahlen zum Personalbestand wurden nicht benannt, aber er machte darauf aufmerksam, dass die Ist-Besetzung der Stellen nicht die tatsächlich verfügbaren Arbeitskraftanteile widerspiegelt. Im Schnitt fehlen in der Personalverwendung im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts ca. 40 Arbeitskraftanteile (hinter den Arbeitskraftanteilen stehen wesentlich mehr Personen). Nicht nur deshalb wollte das Oberlandesgericht für 2025 im gehobenen Dienst mindestens 20 Anwärter:innen einstellen und ist mit 11 nicht zu frieden. Auch der Vizepräsident ist der Auffassung, dass wir unsere Forderungen weiter und intensiv im Gespräch wiederholen müssen, nur steter Tropfen und viel Geduld bringt uns schrittweise weiter. Leider nicht schnell genug.

Er würdigte zudem die erheblichen Anstrengungen der Mitarbeiter in der ITeGs, für das gesamte Ressort, insbesondere bei der Einführung der E-Akte thüringenweit. Sie könne jedoch mit der Personalausstattung, die vorwiegend und dankenswerterweise aus vielen Rechtspflegern besteht, nicht viel mehr erreichen. Vor allem, wenn strategisch Vieles versäumt worden ist und die eingesetzte Technik sowie die verwendeten Programme nicht dem modernen Standard entsprechen. Die Performance-Probleme liegen im Wesentlichen woanders begründet, müssen aber auch dringend behoben werden.

Grußwort des tbb

Der stellvertretende Landesvorsitzendedes tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, Herr Andreas Schiene, überbrachte im Namen des tbb als Dachverband Thüringer Gewerkschaften sein Grußwort. Er dankte dem BDR Thüringen für eine verlässliche Zusammenarbeit, als einer der Verbände, der sich auch regelmäßig an Stellungnahmen zu Thüringer Gesetzentwürfen im Dienst- und Besoldungsrecht beteiligt. Er führte zum Sachstand der amtsangemessenen Alimentation aus, berichtete von der bevorstehenden Tarifrunde TV-L, der Dienstrechtsnovellierung und zu den geführten Gesprächen zum Doppelhaushalt 2026/2027. Er informierte aktuell zum Stand der Klageverfahren der amtsangemessenen Alimentation. Andreas Schiene nahm einen Tag zuvor an der Verhandlung im Verwaltungsgericht Meiningen zu zwei Musterklagen zur Verfassungswidrigkeit der Richterbesoldung der Jahre 2020, 2021, 2022, 2024 teil. (Das Verfahren zu 2023 wurde wegen der Zahlung zum Inflationsausgleich iHv. 3.000 EUR abgetrennt) Inzwischen ist die Entscheidung des Gerichts veröffentlicht, mit dem Ergebnis, dass Richterinnen und Richter im Freistaat Thüringen in den Jahren 2020 bis 2022 und 2024 verfassungswidrig zu niedrig besoldet worden sind. Die Rechtsauffassung des VG Meiningen mit Entscheidung vom 6. November 2025 (Aktenzeichen: 1 K 1270/25 Me und 1 K 463/25 Me) wird nun an das Bundesverfassungsgericht überwiesen. Sollte sich die festgestellte Verfassungswidrigkeit beim Bundesverfassungsgericht bestätigen, muss für die Thüringer Beamtinnen und Beamten die Besoldung für die beklagten Jahre neu berechnet werden. Der tbb hat dazu hier berichtet.

Der Vorsitzende der Bundesleitung des BDR, Mario Blödtner, sowie Vertreter befreundeter Landesverbände konnten beim diesjährigen Rechtspflegertag nicht dabei sein, weil die Sitzung der Bundesleitung und des Präsidiums BDR Bund parallel in Potsdam stattfanden.

Seminar „Kommunikation und Konfliktlösung“

Nachmittag folgte ein Seminar zum Thema Seminar „Kommunikation und Konfliktlösung“. Durchgeführt und gestaltet wurde es von der Referentin Christina Schmitz-Riol, Leiterin des Instituts für Sprechbildung in Weimar / Hahnheim bei Mainz.

Das Seminar sprach die Teilnehmer an und beinhaltete Handwerkszeug für den alltäglichen Umgang – dienstlich wie privat. Die Empfehlung ging dahin, im privaten täglich zu üben, damit es im Alltag auch in schwierigen Situationen anwendbar und gut abrufbar ist.

Die Teilnehmer erhielten ein zusammenfassendes Kurzskript. Eine ausführlichere Begleit-Präsentation wird dem Vorstand noch zur Verfügung gestellt und kann dort per E-Mail angefordert werden.

Ausblick auf ein ereignisreiches 2026

Im Rahmen des Rechtspflegertages bat die Vorsitzende die BDR-Mitglieder, die Justizministerin sowie die Oberbehörden um tatkräftige Unterstützung des Verbandes für die Vorbereitung und Durchführung des Bundesrechtspflegertages 2026 in Erfurt. Die ersten Kolleginnen und Kollegen haben dankenswerterweise bereits ihre Bereitschaft signalisiert, mitzuhelfen. Für die erforderliche dienstrechtliche Unterstützung wird der Vorstand mit dem Ministerium noch tiefer ins Gespräch gehen.

Abschließend möchten wir allen anwesenden Mitgliedern des BDR Thüringen und Gästen für ihre Teilnahme am Rechtspflegertag danken.

 

Geschrieben: Marie-Luise Hadlich und Barbara Zwinkau

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