Antrittsbesuch bei der Justizministerin
„Ohne uns würde nichts in der Justiz laufen!“ – Das haben wir deutlich gemacht.
Am 05.05.2025 besuchte der Vorstand des BDR Thüringen die Justizministerin Beate Meißner, um sich über die Anliegen der Rechtspfleger und die Pläne der Ministerin für die Thüringer Justiz auszutauschen. Dabei wurden wichtige Themen wie Personalentwicklung, Nachwuchsgewinnung und die Wertschätzung der Rechtspfleger diskutiert. Die Ministerin betonte die Bedeutung der Rechtspfleger für die Justiz und versprach, sich für bessere Bedingungen und Wertschätzung einzusetzen.
Der Vorstand des BDR Thüringen war am 05.05.2025 zum Antrittsbesuch bei unserer Justizministerin Frau Beate Meißner im Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV).
Anwesend für das Ministerium waren auch Herr RD Günttert (Personalreferent), Frau MR Dr. Düwell (Dienstrecht) und Herr ORR Benner (Gerichtsorganisation).
Ziele und Schwerpunkte des Besuchs
Ziel unseres Besuchs war ein erstes Kennenlernen, sowie ein Austausch über die Vorhaben der Ministerin für die Thüringer Justiz und für uns Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie unsere aktuellen Anliegen als Berufsverband. Vor allem ging es uns um Themen wie Personalentwicklung, Nachwuchsgewinnung, Wertschätzung und die Beachtung unserer Rolle innerhalb der Thüringer Justiz.
Unser Gespräch stand im engen Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen zum Haushalt 2025 und war gleichzeitig auf die baldigen Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 gerichtet.
Wichtig für uns war die Übernahme sämtlicher Thüringer Absolventen, die ihr Examen in diesem Jahr erfolgreich bestehen. Dann könnten wir uns im besten Fall über 34 neue Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften freuen!
Der Haushalt, künftige Personalplanung und Anwärter/innen
Bis Mitte April waren die erforderlichen Haushaltsmittel für das Bestandspersonal 2025 noch nicht gesichert, so dass es für die neue Hausspitze in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium (TFM) sehr schwierig war, die vollständige Übernahme der Studierenden realisieren zu können.
Im Ergebnis wird die Übernahme der Studierenden gesichert und es gibt für den höheren, den gehobenen und den mittleren Dienst je fünf Planstellen Zuwachs. Ein kleiner Erfolg, auch wenn wesentlich mehr Stellen gefordert wurden. Für die Übernahme der Verwaltungsinformatiker/innen (g.D.) wird es schwieriger, weil das Thüringer TFM diese zwei Stellen nicht bewilligt hat.
Eine Aussage, wie viele Anwärter 2025 für das Studium zugelassen werden können, stand zu dem Zeitpunkt des Gesprächs noch nicht fest. Inzwischen ist uns bekannt geworden, dass dieses Jahr 11 Rechtspflegeranwärter/innen das duale Studium beginnen können. Eine höhere Zahl (Wunsch waren 20) war leider nicht möglich, da derzeit noch über 50 Anwärter/innen im Studium sind und dafür nicht genug Planstellen zur Verfügung stehen. Die Altersabgänge im gehobenen Dienst sind in den nächsten 2-3 Jahren noch nicht so hoch. Im mittleren Dienst sieht es mit den Planstellen anders aus.
Wir plädieren nachhaltig für die Anhebung des Eingangsamtes
Ein weiteres besonders wichtigstes Anliegen ist die Anhebung des Eingangsamtes für Rechtspfleger/innen. Diese Forderung haben wir vor allem vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu der Entgeltgruppe E 9 / E 9a für die Justizangestellten der Serviceeinheiten und wegen bereits voran gegangener Nivellierungen des Abstands in der Thüringer Besoldungsstruktur (Wegfall des einfachen Dienstes, verschiedenen Anhebungen der Eingangsämter im mittleren Dienst z.B. im TFM) sowie aufgrund unserer gestiegenen Verantwortung in unseren Zuständigkeiten dringend erneuert. Wir haben einen entsprechenden Handlungsbedarf zeitnah deutlich gemacht. Eine Anhebung des Eingangsamtes, bestenfalls auf A 11, mindestens jedoch auf A 10 ist schon längst überfällig. Entsprechend müsste auch das Endamt angehoben werden. Baden-Württemberg hat zumindest die Anhebung der Eingangsämter vorgemacht.
Thema Einheitslaufbahn und Statusamt
Wir haben außerdem ausführlich erläutert, dass für die Rechtspfleger/innen, wie seit Jahren bundesweit gefordert, eine sogenannte Einheitslaufbahn geschaffen werden muss, weil das System der Dienstpostenbewertung in den Rechtsgebieten, in denen wir zuständig sind, genauso wenig zu uns passt, wie zu Richtern. Leider ist es derzeit wenig realistisch, diese Forderung umzusetzen, obwohl es für die Ministerin grundsätzlich eine nachvollziehbare Forderung unseres Verbandes ist. Schließlich könnte mit der Umsetzung ein erheblicher Verwaltungsaufwand (bei Beförderungen und Beurteilungen) reduziert werden.
Die Forderung nach der Aufnahme des Rechtspflegers ins Grundgesetz bzw. wenigstens ins Gerichtsverfassungsgesetz sowie die Schaffung eines Statusamtes für Rechtspfleger/innen wurde unsererseits ebenfalls thematisiert. Es wurde jedoch deutlich, dass hier keine unmittelbare und zeitnahe Einflussnahme seitens des Ministeriums für Thüringen gesehen wird.
Ministerin: Fokus auf Thüringen. Realistische Ziele.
Frau Ministerin gab uns zu verstehen, dass wir intensiver das angehen sollten, was wir hier tatsächlich in Thüringen voranbringen können. Konzentrieren werden wir uns daher in unserer inhaltlichen Arbeit zunächst auf die Anhebung der Eingangsämter. Diese zu erreichen, wird schwer genug. Beispielsweise hat das Oberlandesgericht bei den Haushaltsanmeldungen für 2026/2027 das Thema der Anhebung der Eingangsämter nur für den mittleren Dienst und nicht für Rechtspfleger/innen gefordert.
Es bleibt unser erklärtes Ziel für uns Rechtspfleger/innen wenigstens die Anhebung des Eingangsamtes zu bewirken. Das bedeutet jedoch aus Sicht des Ministeriums, dass wir uns erneut mit dem Thema der Dienstpostenbewertung für unseren Bereich befassen müssen. Das TFM ist ohne eine entsprechende Bewertung nicht bereit, überhaupt über die Anhebung von Eingangsämtern zu diskutieren.
Ebenso sollten aus unserer Sicht, ähnlich wie in Hessen und in anderen Ländern, die Stellenobergrenzen für Rechtspfleger/innen verbessert werden. Das hat die Steuerverwaltung bereits vor Jahren geschafft.
Wir bleiben auf jeden Fall zu den Themen mit dem Ministerium weiter im Gespräch. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, in der Hoffnung, dass das Ministerium uns dabei wirksam unterstützt.
Die Absicht war im Gespräch jedenfalls erkennbar.
Mehr Sichtbarkeit und Unterstützung des Rechtspflegerberufs
Wir haben uns über die Schwierigkeiten in der Nachwuchsgewinnung verständigt und das TMJMV gebeten auch selbst die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mehr ins Gespräch zu bringen, sie sichtbarer zu machen. Wir werden als Verband Ideen unterstützen, wenn z. B. für Kampagnen in den sozialen Medien unser Mitwirken erbeten wird. Viele von uns sind schon jetzt aktiv bei Berufsmessen oder wenn Praktikant/innen ins Gericht kommen, um für unseren schönen und interessanten Beruf zu werben. Er leidet jedoch an seiner mangelnden Bekanntheit und auch an Attraktivität, nicht nur in Fragen der Besoldung, sondern auch beim Thema Beförderungen.
Hinsichtlich der erbetenen finanziellen Unterstützung für die jährliche Tagung des Bundesverbandes in Bad Boll wurden Ideen ausgetauscht, die nun im Anschluss an das Gespräch zu prüfen sind.
Aktuelle Stellungnahmen & Die Robe kommt!!
Zuletzt können wir noch berichten, dass wir zum „Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen sowie weiterer Zuständigkeitsbestimmungen“ unsere Stellungnahme abgegeben haben. Auch wenn das Gesetz es nicht auf dem ersten Blick vermuten lässt, wird mit damit der erste Schritt für die Einführung der Roben für die Rechtspfleger/innen in der Thüringer Justiz gemacht. Wir haben unsere Unterstützung für noch notwendige Folgeregelungen zugesagt, war es doch unser Wunsch, die Roben für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Thüringen einzuführen.
Gleichzeitig haben wir unsere Zustimmung für die Verlängerung der Regelungen für die noch verbliebenen Zweigstellen bei den Amtsgerichten Arnstadt und Pößneck erteilt.
Zukunftsperspektiven und Wertschätzung der Rechtspfleger
Die Ministerin betonte ihrerseits, dass die Rechtspfleger/innen eine tragende Säule unseres Rechtsstaates sind und ohne sie kein Verfahren läuft, keine Entscheidungen getroffen werden.
Sie dankte den Rechtspfleger/innen für ihre zuverlässige Arbeit in der Justiz und hat zugesagt, sich gemeinsam mit uns als Verband für bessere Bedingungen und echte Wertschätzung für die Thüringer Rechtspfleger/innen einzusetzen.
Zum Abschluss des Gesprächs haben wir Frau Ministerin zu unserem nächsten Thüringer Rechtspflegertag, am 06.11.2025 in Erfurt, eingeladen. Der Termin ist notiert.
Gleichzeitig haben wir sie, mit der Bitte um wohlwollende Unterstützung, zu dem nächstgrößeren Ereignis für Rechtspfleger/innen - dem Bundesrechtspflegertag 2026 in Erfurt - eingeladen. Dieses Vorhaben hat sie auch im Interesse der Thüringer Justiz mit Freude zur Kenntnis genommen und ihr Kommen in Aussicht gestellt.
Barbara Zwinkau
Ergänzung:
Bei einem anschließenden Termin am 27.05.2025 im Ministerium hatte unsere Vorsitzende Frau Barabra Zwinkau die Gelegenheit unsere Forderung mit Auswirkung auf den kommenden Haushaltsplan (u.a. Anhebung Einstiegsamt) weiter zu erläutern und zu bekräftigen.
Das entsprechende Forderungspapier finden sie hier verlinkt.