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BDR Tagung vom 22.11. bis 24.11.2023 in der Evangelischen Akademie Bad Boll
- Foto: stokkerte, CrushPixel.com mobile Justiz
Wie in jedem Jahr hat auch in diesem Jahr der BDR zu einer dreitägigen Tagung in Bad Boll zum spannenden Thema „Die mobile Justiz“ geladen.
Dem Ruf dieser Einladung sind viele Rechtspfleger:innen aus dem gesamten Bundesgebiet gefolgt.
Der Thüringer Landesverband wurde von fünf Mitgliedern vertreten.
Der erste Vortrag nach der Begrüßung durch den Tagungsleiter, Herrn Wolfgang Meier-Ernst beschäftigte sich mit Arbeitsschutz und den besonderen psychischen Belastungen bei der mobilen Arbeit. Anschließend stellte Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Strasser in seiner erfrischenden Art das Musterfeststellungsverfahren sowie die aktuellen Neuerungen vor. Das Ganze ist so komplex, dass es sich auf wenige Verfahren beschränken dürfte.
Den Donnerstag eröffnete der Präsident der Europäischen Union der Rechtspfleger, Herr Walter Szöky, der das Europäische (Internationale) Austauschprogramm für Rechtspfleger:innen vorstellte und zur Teilnahme und Austausch einlud.
Die Tagung setzte sich fort mit einem Vortrag zum Thema „Zwischen Werten und Desastern – Überlegungen zur Ethik der öffentlichen Verwaltung“ (z.B. Unglück bei der Loveparade 2010), welcher von den Anwesenden mit der nötigen Betroffenheit aufgenommen wurde und diese zum Nachdenken und Innehalten brachte.
Der nachfolgende Vortrag widmete sich dem Thema „Mit der Vollstreckungsdatenbank zur papierlosen Zwangsvollstreckung“. Frau Claudia Liebreich vom Bundesjustizministerium (BMJ) stellte die bisherigen Entwicklungen, die Zielrichtung sowie die Planung für einen elektronischen Ersatz der Papier-Vollstreckungstitel vor und gab Ausblick auf das Kommende.
Hierbei kamen die Emotionen bei manch Teilnehmenden etwas zum kochen, da die Pläne des BMJ im vorgestellten Umfang nicht weit genug gehen und das man sich in der Praxis vieles mehr erhofft hat, insbesondere, dass sodann alle Konstellationen abdeckt werden können.
Besonders ernüchternd war die Aussage, dass man nun im Jahr 2023 auf die Suche nach einem Anbieter gehen möchte, welcher eine erste Umsetzbarkeit dieses Vorhabens prüfen soll.
Aufgrund dieser Auskunft ist sicher, dass es noch kein funktionierendes Titelregister geben kann, wenn die eAkte in der Vollstreckung flächendeckend eingeführt wird.
Am Nachmittag teilte sich das Plenum in vier Arbeitskreise. Die vier Workshops befassten sich mit Strafvollstreckung und den dortigen Neuerungen, den Erwartungen an die E-Justiz, der Durch-führung von Großverfahren in Insolvenzsachen und dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts.
Die Workshops waren für Teilnehmenden aufschlussreich und gewinnbringend, nicht zuletzt auch aufgrund des guten Austausches.
Den Abend haben dann alle bei dem bunten, schwungvollen Showprogramm der DooWopMädla – Rock`n`Roll auf Schwäbisch ausklingen lassen.
Am Freitag sind sodann die Ergebnisse aus den vier Arbeitskreisen in großer Runde vorgestellt wurden und es blieb Zeit für Rückfragen zu den jeweiligen Thematiken.
Den abschließende Vortrag „Kirche im säkularen Staat. Zur Geschichte des Religionsverfassungs-
rechts in Deutschland und seinen aktuellen Herausforderungen“ hielt der Tagungsleiter Herr Wolfgang Meier-Ernst mit einer Portion (Selbst-)Kriktik und viel Humor.
Nach drei Tagen ging insgesamt eine sehr gelungene Veranstaltung mit vielen spannenden Themen und vor allem mit vielen interessanten Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern zu Ende.
Eine Teilnahme an dieser Tagung mit Kolleginnen und Kollegen ist empfehlenswert. Die weite Anreise hat sich gelohnt.
Geschrieben: Daniela Müller-Erbe