+++ Gesetzgebung/ Besoldung +++

BDR Thüringen nimmt Stellung zum Thüringer Besoldungsgesetzentwurf 2026 bis 2028

11. August 2026

Zwar begrüßt der BDR Thüringen die beabsichtigten Verbesserungen bei Besoldung und Versorgung, mahnt jedoch an, die Grundbesoldung dauerhaft zu stärken und auf belastende dienstrechtliche Verschlechterungen zu verzichten. Die vollständige Stellungnahme wird als PDF bereitgestellt.

Der BDR Thüringen hat zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 Stellung genommen. Der Verband begrüßt grundsätzlich, dass die Besoldung der Thüringer Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgung der Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten an die tarifliche Entwicklung angepasst und die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation aufgegriffen werden sollen. Zugleich macht der BDR Thüringen deutlich, dass die bloße Herstellung der Verfassungskonformität nicht als besondere Leistung des Dienstherrn verstanden werden darf, sondern eine verfassungsrechtliche Pflicht darstellt.

 

Grundbesoldung dauerhaft stärken

Aus Sicht des BDR Thüringen reicht es nicht aus, notwendige Verbesserungen überwiegend über Jahressonderzahlungen oder familienbezogene Zuschläge zu erreichen. Solche Elemente können zwar ergänzend sinnvoll sein, ersetzen aber keine strukturelle und ruhegehaltsfähige Stärkung der Grundbesoldung. Eine dauerhaft amtsangemessene Alimentation müsse regelmäßig überprüft werden und die gesamte Besoldungsordnung, die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen sowie die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigen.

Kritisch bewertet der Verband außerdem die geplante Anhebung der Antragsaltersgrenze, Einschränkungen bei der anlasslosen Teilzeit sowie die Streichung des Arbeitszeitverkürzungstages. Besoldungsrechtlich zwingend erforderliche Anpassungen dürften nicht mit dienstrechtlichen Verschlechterungen verknüpft oder faktisch durch zusätzliche Belastungen kompensiert werden.

Keine Verlagerung der Alimentationspflicht auf private Lebensverhältnisse

Einem möglichen Wechsel zum sogenannten Doppelverdienermodell steht der BDR Thüringen kritisch gegenüber. Die Alimentationspflicht treffe den Dienstherrn und dürfe nicht auf tatsächliche oder angenommene Partnereinkommen verlagert werden. Unterschiedliche Familien- und Lebensformen, etwa Alleinerziehende, alleinlebende Beschäftigte, Haushalte mit nur einem Erwerbseinkommen oder Teilzeitkonstellationen, müssten realitätsgerecht berücksichtigt werden.

Insgesamt fordert der BDR Thüringen eine transparente, verlässliche und zukunftsfähige Besoldungs- und Personalpolitik, die die Gewinnung und Bindung qualifizierter Nachwuchskräfte stärkt, bestehende Belastungen ernst nimmt und die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht nur formal, sondern nachhaltig erfüllt.

Die vollständige Stellungnahme kann hier als PDF abgerufen werden.