Bund Deutscher Rechtspfleger in Thüringen
 Bund Deutscher Rechtspfleger in Thüringen
 Bund Deutscher Rechtspfleger in Thüringen

Berufsbild

Rechtspfleger sind die zweite Säule der Dritten Gewalt.

Hauptschwerpunkt der Tätigkeit sind die sozial, wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtigen Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung.

Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes, welche Aufgaben übernehmen, die früher den Richtern oblagen. Sie treffen an Gerichten und Staatsanwaltschaften unabhängig Entscheidungen, die ihnen durch das Rechtspflegegesetz übertragen worden sind.

Rechtspfleger sind in sämtlichen Abteilungen der Gerichte tätig. Sie sind beispielsweise in der Nachlassabteilung für die Erteilung von Erbscheinen und Eröffnung von Testamenten zuständig. Ferner tragen sie Rechte wie zum Beispiel Grundschulden und Hypotheken, aber auch Wegerechte und Nießbrauchsrechte in das Grundbuch und Gesellschaften sowie deren Vertretungsorgane in das Handelsregister ein.
Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sind Rechtspfleger für dessen Durchführung zuständig. Sie beaufsichtigen den Insolvenzverwalter, leiten die Gläubigerversammlungen und erteilen am Schluss des Verfahrens dem Schuldner die Restschuldbefreiung. Des Weiteren leiten Rechtspfleger eigenständig Zwangsversteigerungstermine. Hier erteilen sie dem Ersteher eines Grundstückes den sogenannten Zuschlag, sodass dieser unverzüglich Eigentümer eines Grundstückes wird. Durch dessen Geld werden sodann die Gläubiger des ursprünglichen Eigentümers (Schuldners) befriedigt.
Rechtspfleger sind überdies unter anderem in der Familien- und Betreuungsabteilung zuständig; hier verpflichten und überwachen sie die Vormünder und Betreuer.

Sie sind jedoch nicht nur in der Gerichtsbarkeit tätig. Sie können auch in der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden. Hier sind sie für die Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen zuständig. Im Rahmen der Geldstrafenvollstreckung erlassen sie eigenständig Haftbefehle.

Als Beamte des gehobenen Justizdienstes können Rechtspfleger auch die Geschäftsleitung des Gerichtes oder sonstiger Behörden übernehmen oder anderweitig in der Verwaltung eingesetzt werden.

Einen Vorgesetzten haben Rechtspfleger – außerhalb von Verwaltungsaufgaben – in ihrem Berufsalltag nicht. Der Rechtspfleger handelt sachlich völlig unabhängig und entscheidet ausschließlich nach Recht und Gesetz. Hierbei sind immer wieder die verschiedensten Interessen gegeneinander abzuwägen, so dass Entscheidungsfreude eines der wichtigsten Merkmale für den Beruf ist. Die Unabhängigkeit des Rechtspflegers kann und muss allerdings in den nächsten Jahren durch eine größere Autonomie der Justiz, d.h. durch deren Selbstverwaltung, weiter gestärkt werden

Befähigt werden Rechtspfleger durch ein 3-jähriges Studium an einer Fachhochschule, das theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte verknüpft. Es deckt bereits alle Gebiete ab, in denen Rechtspfleger nach dem Studium arbeiten können. Viele Länder stellen bedarfsgerecht ein, sodass die Übernahmeaussichten nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für diesen verantwortungsvollen und interessanten Beruf gut sind.


Filmbeiträge:

Bundesagentur für Arbeit:
https://web.arbeitsagentur.de/berufetv/detailansicht/8235

Justizministerium Nordrhein-Westfalen:
https://www.fhr.nrw.de/aufgaben/lehre/rechtspflege/justask3/index.php

Textbeiträge:

In der Zeitschrift "Juristisches Büro" von März 2014 berichtet unser Kollege Stefan Lissner vom Landesverband Baden-Württemberg über aktuelle Entwicklungen zum Berufsbild des Rechtspflegers.

Unser Mitglied Elfi Schroetter gibt in ihrem Text Antwort auf die Frage, welche wir in unserem Beruf sicherlich öfter gestellt bekommen: Was für'n Pfleger?

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