Bund Deutscher Rechtspfleger in Thüringen
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Rechtspflegertag 2024 am Bundesarbeitsgericht

15. April 2024

Der diesjährige Rechtspflegertag fand am 11.04.2024 am Bundesarbeitsgericht in Erfurt statt.

Traditionell fand zunächst eine Mitgliederversammlung statt, in der der Vorstand seinen Geschäftsbericht abgab und in der interne Beschlussfassungen erfolgten. Sowohl die Satzung, als auch die Beitrags- und Haushaltsordnung (vorher nur Beitragsordnung) wurden abgeändert. Eine Beitragserhöhung erfolgte nicht.

Im Anschluss konnten wir u.a. im öffentlichen Teil Frau Ministerin des TMMJV, Doreen Denstädt, Herrn Präsidenten des ThOLG, Thomas Schneider und Frau Präsidentin des BAG, Inken Gallner sowie Frau Lossin-Weimer, die Vizepräsidentin des Landgerichts Erfurt als unsere Gäste begrüßen.

In Ihrer Begrüßung führte die Vorsitzende des BDR Thüringen, Barbara Zwinkau, aus, dass der Rechtspflegertag dafür genutzt wird, die Anliegen der Rechtpfleger:innen gegenüber dem Justizministerium und den übrigen Oberbehörden kundzutun.

Rechtspfleger:innen werden innerhalb der Justiz gern als Geheimwaffe in allen anderen Angelegenheiten eingesetzt: Im Ministerium, in den Justizverwaltungen aller Justizbehörden, als Revisor, in der Justizzahlstelle, in der Aus- und Fortbildung und in den letzten Jahren sehr intensiv bei der Digitalisierung. Keine Frage, diese Aufgaben passen zum Rechtspfleger. Die Kolleg:innen sind den Aufgaben gewachsen und haben die Qualifikation dafür. Bei der Begrenzung der Einstellungen, fehlen die „alternativ Eingesetzten“ allerdings in den rechtlichen Bereichen. Hinzu kommt der leider sehr hohe Krankenstand. Umso überraschter waren wir, als wir im Nachgang zum Rechtspflegertag feststellen mussten, dass das Thüringer Justizministerium auf eine Anfrage der dpa verkündete, dass ausreichend Personal vorhanden sei und wir „in Thüringen bestens aufgestellt sind“.
Geht man nach dem reinen Personalbestand mag dies stimmen. So sind aktuell von 470 Vollzeitstellen 466 Stellen besetzt. Doch betrachtet man die Personalverwendung, sieht es ganz anders aus. Aus den aufgeführten Gründen (Verwendung in anderen Bereichen, Elternzeit und Langzeiterkrankungen) fehlen ca. 50 Rechtspfleger „regelmäßig“ in der Personalverwendung.
Auch die Vorsitzende Frau Zwinkau erreichte eine Anfrage der dpa auf die sie kurzfristig reagierte, so gibt es auch differenzierte Berichte, in denen unsere Sicht als Verband enthalten ist (Beispiel hierfür ist ein Beitrag vom Antenne Thüringen: https://www.antennethueringen.de/p/Bedarf-gut-gedeckt-aber-wenig-Spielraum-bei-Rechtspflege-0xdX4SUrBvk7Na8HbsA2Fy).

Trotzdem hat sich das Justizministerium mit seinen Äußerungen in der Presse keinen Gefallen getan – wie schwer wird es wohl künftig sein, gegenüber dem Finanzministerium Geld für die Rechtspfleger zu fordern und dann auch zu erhalten, wenn doch alles so gut ist, wie die Ministerin es dargestellt.

Barbara Zwinkau sprach in Ihrem Grußwort ebenfalls an, dass es endlich Zeit wird, mehr Aufgaben vom Richter auf den Rechtspfleger zu übertragen und im Gegenzug (beispielsweise in Kostensachen) auch mehr Aufgaben vom Rechtspfleger auf die Geschäftsstellen im mittleren Dienst.
Die noch vorhandenen Öffnungsklauseln im Rechtspflegergesetz waren nicht als Dauer- sondern Übergangslösung geplant. Sie sorgen noch immer für einen Flickenteppich in Deutschland. Das Recht muss wieder bundeseinheitlich werden. Thüringen muss die Öffnungsklauseln vollständig nutzen und umsetzen. In anderen Ländern ist die Umsetzung erfolgt (beispielsweise in Rheinland-Pfalz). In den Bereichen, wo wir Aufgaben übernommen haben und die von uns ganzheitlich erledigt werden, zeigen sich regelmäßig positive Ergebnisse. Außerdem werden die Tätigkeiten des Rechtspflegers durch die Aufgabenübertragung attraktiver für potentiellen Nachwuchs.

Erfreulich ist, dass die Pensenkommission in Wiesbaden im März 2024 erkannt hat, dass durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ein Mehraufwand für Richter, Rechtspfleger und den mittleren Dienst entstanden ist und daher bereits vor der Neuerhebung 2027 im Betreuungsrecht   angepasst werden müssen. Für den Rechtspflegerbereich heißt dies, das in Betreuungssachen der Personalbedarf um 15,7 % steigt. Es bleibt abzuwarten, ob aufgrund dieser Anpassung tatsächlich eine Personalaufstockung in den Betreuungsabteilungen der einzelnen Gerichte erfolgt. Der Präsident des ThOLG, Thomas Schneider, macht in seinem Grußwort später wenig Hoffnungen. Er warnt davor, sich zu sehr am Personalbedarfsberechnungssystem (kurz: PEBB§Y) festzuhalten. Meist führt dieses nur zu Verschiebungen an den Gerichten, mehr Personal gesteht uns das Finanzministerium oft genug trotzdem nicht zu. Vor allem nicht, nach den oben bereits ausgeführten Äußerungen des Justizministeriums gegenüber der Presse, sollte man nicht zu große Hoffnungen haben.

Neben den Herausforderungen in den rechtlichen Bereichen, ist die größte zu stemmende Aufgabe aktuell die Einführung der eAkte in allen Bereichen. Leider wurde dieses wichtige und wahrscheinlich größte Projekt seit Jahren viel zu lang verschlafen. Nun naht die gesetzliche Frist zur flächendeckenden Einführung am 01.01.2026 mit immer schnelleren Schritten heran. Wir können die Versäumnisse der Vergangenheit, in der die Ernsthaftigkeit der Aufgabe offenbar nicht rechtzeitig erkannt wurde, nicht mehr aufholen. Aber der Praxis muss zugehört werden, wenn es nicht läuft.  Auch um vorzeitige Abgänge in den Ruhestand zu vermeiden, müssen die Probleme rechtzeitig abgestellt werden.
Erschwerend kommt der Umzug des Thüringer Landesrechenzentrums (TLRZ) hinzu, der im gleichen Zeitfenster ansteht, wie die Einführung der eAkte. Das bindet zusätzlich Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen und jetzt schon kaum reichen.

Die Einführung der eAkte bringt aber auch erfreuliches mit sich. Mobiles Arbeiten ist nun endlich auch in der Thüringer Justiz möglich, die Dienstvereinbarung hierzu ist abgeschlossen. Deren Möglichkeiten (bis zu 40 % des Arbeitskraftanteils pro Woche) werden jedoch häufig nicht ausgeschöpft.  Es gibt Bedenkenträger, die den eigenen Beschäftigten nur deutlich eingeschränkt das mobile Arbeiten bewilligen. Beim Kampf um Arbeitskräfte und im Umgang mit unserem Bestandspersonal ist mobiles Arbeiten aber ein wichtiger Faktor, der noch unterschätzt wird. Schließlich kann sie dafür sorgen, dass der Krankenstand geringer wird und Beschäftigte, trotz familiärer Aufgaben wie Kinderbetreuung und Pflege, mit mobiler Arbeit ihre Arbeitskraftanteile nicht absenken. 

Abschließend wandte sich Barbara Zwinkau mit einer wichtigen Forderung an die anwesenden Entscheidungsträger. Einige Länder denken inzwischen über die Einführung der Einheitslaufbahn für Rechtspfleger (ähnlich dem Richter) nach. Dahin muss die Reise auch in Thüringen gehen. Ziel unserer bundesweiten Verbandsarbeit bleibt ein neues Besoldungssystem, welches unserer besonderen Laufbahn und dem Rechtspflegeramt gerecht wird.  Und das bedeutet, dass sich zeitnah etwas am Eingangs- und Endamt ändern muss.  Mit der A9 wird man dem Beruf und seiner Verantwortung seit langem nicht mehr gerecht. Baden-Württemberg hat es inzwischen vorgemacht und per Gesetz alle Laufbahnen angehoben.

Es folgte das Grußwort der Ministerin Frau Denstädt. Sie bedankte sich bei den anwesenden Rechtspfleger:innen für die geleistete Arbeit. Rechtspfleger sind das Aushängeschild der Justiz. Sie sind im Regelfall erste Ansprechpartner am Gericht, wichtige Entscheidungsträger und nur Recht und Gesetz unterworfen. Leider hinterlassen diese Worte im Hinblick auf die Pressemitteilung des Justizministeriums gegenüber der dpa einen faden Beigeschmack.

Um die Tätigkeiten zu meistern, bedarf es einer guten Aus- und Fortbildung.  Daher setzt sich das Ministerium für einen ausreichend großen Fortbildungsetat im Haushalt ein. Dies begrüßen wir als Verband ausdrücklich. Es darf nicht sein, dass im Aus- im Fortbildungsbereich gespart wird, wenn das Finanzministerium die beantragten Haushalte nicht genehmigt und Kürzungen verlangt. Schließlich ist Aus- und Fortbildung unsere Zukunft beim lebenslangen Lernen. Außerdem wünschen wir uns mehr finanzielle Unterstützung bei vom Verband organisierten Tagungen (auf Landes- oder Bundesebene). Die jährliche Fachtagung in Bad Boll, welche vom BDR Bund organisiert wird, wurde in einigen Bundesländern im Landes-Fortbildungsprogramm aufgenommen (z.B. Sachsen-Anhalt), in anderen Ländern (z.B. Hessen) werden die Kosten von bis zu 10 Teilnehmern durch das Ministerium bzw. OLG übernommen. Bei dieser Tagung geht es nicht um Gewerkschaftsarbeit, sondern vorrangig um die Fortentwicklung des Rechtspfleger-Rechts, unseres Berufsbildes und unsere täglichen Aufgaben in der Justiz.

Im Weiteren erläutert die Ministerin, dass Sie das von uns vorgebrachte Thema Roben gern aufgegriffen hat. Die Ministerin hält den Einsatz für sinnvoll, da Rechtspfleger:innen auch Verhandlungen durchführen, z.B. im ZVG-Bereich. Aus ihrer Berufserfahrung als ehemalige Polizistin, weiß Sie, dass eine Uniform sowohl das Selbstbewusstsein des Tragenden als auch das Ansehen beim Bürger steigern kann. Je nach dem Ergebnis der aktuell in der Praxis laufende Umfrage hofft sie auf eine schnelle Umsetzung, sofern sich eine Mehrheit der Kolleg:innen hierfür ausspricht.

Die Fragen der Sicherheit berühren vermehrt die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Respekt ist verloren gegangen. Rechte und Reichsbürger treten unverhohlener auf und beeinflussen den Gerichtsablauf negativ. Daher kam es nun zur 2. Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaats Thüringen. Die Änderung besteht im Kern in einer Vereinfachung des Rechtsschutzverfahrens für Landesbedienstete in Fällen, bei denen es um so genannte Reichsbürger geht.

Im Anschluss übernahm der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts, Herr Thomas Schneider, das nächste Grußwort. Dieser ist seit ca. einem Jahr im Amt. Als erste Amtshandlung hat er die Gerichte besucht, um die Mitarbeiter und die Probleme bzw. Anliegen der einzelnen Gerichte kennenzulernen und sich ein Bild zu machen.

Bei den Themen Besoldung, Beförderungen und Anhebung der Eingangsämter steht Thüringen nicht gut dar. Dies liegt viel zu oft an einer Verweigerungshaltung des Finanz- und Innenministeriums. Viele Kolleg:innen vergleichen sich mit Studienfreunden, die in anderen Bundesländern arbeiten oder stellen bei Lehrgängen fest, dass es bei uns ziemlich lange dauert, bis es eine Stufe höher geht. Die bisherige Nichtausschöpfung der Beförderungsmöglichkeiten in den höheren Besoldungsämtern in der Thüringer Justiz demonstrierte bisher mangelnde Wertschätzung, trotz Zusatzaufgaben, Mehrarbeit und ständigem Aufgabenzuwachs.  Dies soll sich künftig ändern. Beförderungsstellen sollen, soweit rechtlich möglich, ausgeschöpft werden. Außerdem setzt sich das Oberlandesgericht für Stellenhebungen und Stellenmehrungen sowie für hohe Beförderungszahlen ein. Beim Thema Anhebung des Eingangsamtes war diese beim Finanz- und Innenministerium bereits möglich, vielleicht gelingt uns dies bald auch im Justizbereich. Das Justizministerium hat sich vor Kurzem zu diesem Thema mit einem Schreiben an das Finanzministerium gewandt, es bleibt also spannend.

Die Gastgeberin des Austragungsortes des diesjährigen Rechtspflegertags, Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner, schätzt die Rechtspflegerin in ihrem Berufsalltag ebenfalls sehr. Denn auch beim Bundesarbeitsgericht spielt der Rechtspfleger eine Rolle. Ihrer Meinung nach sollten Rechtspfleger:innen aber auch auf Bundesebene ausgebildet werden, da die Bundesgerichte ebenfalls einen Bedarf an Rechtspflegern haben und durch eine eigene Ausbildung den Ländern nicht das Personal wegnehmen würden.

Vor ein paar Jahren hat das Bundesarbeitsgericht mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit begonnen. Dies betrifft sowohl die Biografien der früheren Richter:innen  und Verwaltungsleiter als auch die Einflussnahme der NS-Ideologie in ihrer späteren Berufsausübung. Ziel ist es Ende 2025, bzw. spätestens Ende 2026, eine Monografie vorstellen zu können und ein Symposium durchzuführen, in dem die Ergebnisse der Studie bekannt gegeben werden.

Die Präsidentin weist auf die starke Spaltung der Gesellschaft hin. Es steht die Frage im Raum, ob die liberale Demokratie in Gefahr ist. Die friedlichen Proteste seit dem Öffentlichwerden der Korrektivrecherche machen Hoffnung. Trotzdem sollte man bei den diesjährigen Landtagswahlen die eigene liberale Stimme nutzen und wählen gehen.

Die Präsidentin weist zudem daraufhin, dass im Mai 2024 das Bundesarbeitsgericht 70 Jahre besteht. Dieses Ereignis wird im Rahmen des 11. Europarechtliches Symposium am 06. und 07. Juni gefeiert.

Der Vorsitzende der Bundesleitung des BDR, Mario Blödtner, konnte beim diesjährigen Rechtspflegertag leider nicht dabei sein. Trotzdem hat er ein digitales Grußwort in Form einer Videobotschaft übersendet. Dieser griff unter anderem das derzeit viel besprochene Thema zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf. So stehe der öffentliche Dienst vor gewaltigen Herausforderungen. Digitalisierung und die Nutzung künstlicher Intelligenz sind die derzeit fast alleinigen Lösungsansätze. Die Menschen sind beim Thema künstlicher Intelligenz zwiegespalten. Die einen freuen sich über den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und über die sich neu ergebenden Möglichkeiten. Viele haben aber auch Angst, vor einer von Maschinen regierten Welt mit absoluter Kontrolle über das tägliche Leben. Einige fühlen sich schon heute durch die vorhandene Technik zu stark beeinträchtigt und überwacht.
Die Technik mit all ihren Möglichkeiten sollte stattdessen ein sympathischer Helfer und Freund sein. Mehr aber auch nicht. Denn eines ist ganz klar, am Ende kann und darf nur ein Mensch stehen, der die gerichtlichen Entscheidungen trifft.

Abschließend gab Maria-A. Jäckel, Geschäftsstelle des tbb, ein Update zur Umsetzung des Urteils zur Besoldung des Bundesarbeitsgerichts von 2020. Das Grundproblem, welches sich aus der Entscheidung ergibt ist, dass bei der Besoldung das Abstandsgebot zum Bürgergeld und die Wertigkeit der beamtenrechtlichen Berufe gewahrt sein muss. Nach dem Urteil hat sich der tbb sofort an die Landesregierung gewandt. In Thüringen kam es dann nach einem Jahr zum bundesweit ersten Gesetzesentwurf. Geschaffen wurde das „Goldenes Beamtenkind“, da es hauptsächlich eine Anpassung beim Familienzuschlag gab. 2023 erfolgte dann noch einmal eine 3,25 %ige Besoldungsanpassung aufgrund der hohen Inflation. Der tbb führt aktuell fünf Musterklagen in verschiedenen Besoldungsgruppen. Derzeit wird noch an den Klagebegründungen gearbeitet, weiter ist der Stand der Klagen noch nicht.

Auf die interessanten Grußworte folgte eine Vorstellung Exklusiver Vorteile der Mitgliedschaft im BDR. Referent war Henry Thierbach, Vorsorgespezialist zum dbb vorsorgewerk für Thüringen und Vertriebspartner für Swiss Life Select

Nach der Mittagspause folgte ein kurzweiliger und sehr unterhaltsamer Vortrag zum Thema: Die Generation „Z“ - Generationenkonflikt? Gegenstand waren Betrachtungen aus gegenseitiger Perspektive, sowie der Umgang mit den Herausforderungen im beruflichen und privaten Alltag. Referentin war Prof. Dr. Antje-Britta Mörstedt von PFH Private Hochschule Göttingen.

Für die letzten verbliebenen Teilnehmenden fand abschließend eine Führung durch das Gebäude des Bundesarbeitsgerichts statt. Hier erfuhren diese spannende Fakten zum Gebäude an sich, aber auch zum Arbeitsalltag der Kolleg:innen des Bundesgerichts.

Abschließend möchten wir den anwesenden Mitgliedern des BDR Thüringen für ihre Teilnahme am Rechtspflegertag danken.

 

Geschrieben: Marie-Luise Voigt und Barbara Zwinkau

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