+++ Bericht +++
1. Bildungs- und Verbändetag des tbb: Besoldung, Sicherheit und Digitalisierung im Fokus
Erfolgreicher Auftakt für ein neues Format: Der thüringer beamtenbund (tbb) lud am 09.10.2026 zum 1. Bildungs- und Verbändetag nach Erfurt ein. Im Mittelpunkt standen der aktuelle Entwurf des Thüringer Besoldungsanpassungsgesetzes 2026 bis 2028, der Schutz von Beschäftigten vor Gewalt und die praktischen Chancen sowie Risiken von Künstlicher Intelligenz im gewerkschaftlichen Alltag. Für den BDR Thüringen nahmen Barbara Zwinkau und Marie-Luise Hadlich teil.
Die Veranstaltung begann mit einem Moment des Innehaltens. Landesvorsitzender Frank Schönborn begrüßte zunächst die Referenten, Partnerorganisationen und Organisatoren, ehe die Anwesenden in einer Schweigeminute zweier verstorbener Kollegen aus der Oberpfalz gedachten. Die Mitarbeiter des dortigen Landratsamtes waren am Vortag bei einer routinemäßigen Waffenkontrolle erschossen worden – ein tragisches Ereignis, das die spätere Diskussion über die Sicherheit im öffentlichen Dienst auf bedrückende Weise untermauerte.
Thüringer Besoldungsgesetz: Entscheidung im Sonderplenum im November erwartet
Eigentlich hatte der tbb gehofft, zum Verbandstag den Vollzug des Besoldungsanpassungsgesetzes vermelden zu können. Doch der Zeitplan geriet ins Stocken: Wie Frank Schönborn berichtete, erhielt der Gesetzentwurf in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HuFa) am 1. Oktober nach längerer Diskussion keine Beschlussvorlage. Folglich konnte das Gesetz in der aktuellen Plenarwoche nicht abschließend behandelt werden. Bedenken der Opposition, die zum Teil auch die Argumente von gewerkschaftlicher Seite aufgegriffen hat, führen nun zu weiteren Änderungsanträgen.
Um die verfassungsgemäße Alimentation und die damit verbundenen Nachzahlungen noch in diesem Jahr mit den Dezemberbezügen auszuzahlen, ist nun ein politischer Kraftakt notwendig: Anfang November wird der HuFa zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammenkommen. Ein anschließendes Sonderplenum des Landtags soll dann den endgültigen Beschluss fassen. Eventuell wird im November bereits die Tarifanpassung ausgezahlt.
Die wichtigsten Details aus dem Impulsvortrag von Dr. Mario Heber (Thüringer Finanzministerium) zum Besoldungsgesetz 2026–2028:
- Hintergrund: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. November 2025 steht fest, dass Landesbeamte in Thüringen trotz dreier vorheriger Anpassungsgesetze seit 2020 zu niedrig besoldet wurden. Neue verfassungsrechtliche Richtwerte sind das Median-Äquivalenzeinkommen (wird auf der Seite des statistischen Bundesamts destatis.de veröffentlicht) und die Prekaritätsschwelle bei 80 % dieses Wertes. Bei diesen beiden Referenzgrößen werden Thüringer Werte zugrunde gelegt.
- Dauerhafte Erhöhung um 7,6 %: Sie setzt sich zusammen aus der Übernahme des Tarifergebnisses (2,8 %) und einer jährlichen Jahressonderzahlung (4,8 %).
- Jahressonderzahlung: Entgegen der Befürchtungen ist diese gem. § 22a Thüringer (n. F.) Beamtenversorgungsgesetz in dem Maße ruhegehaltsfähig, dass diese auch an Versorgungsempfänger ausgezahlt wird. Dass die 4,8 % Einmalzahlung nicht monatlich gewährt werden, begründete Dr. Heber damit, dass eine lineare Erhöhung der Monatsbezüge um volle 7,6 % zu Unmut bei den Tarifbeschäftigen führen könnte.
- Fokus auf das Leistungsprinzip: Bei der Jahressonderzahlung werden ausschließlich das Besoldungsamt und eventuelle Zulagen berücksichtigt – keine Familienzuschläge, da die verfassungsrechtliche Grenze hierfür in Thüringen als ausgereizt gilt.
In der anschließenden Diskussionsrunde wurden deutliche Kritikpunkte laut. Besonders die Tatsache, dass eine Nachzahlung über das Jahr 2025 hinaus nur denjenigen zusteht, die aktiv Widerspruch eingelegt haben und über deren Ansprüche noch nicht abschließend entschieden wurden, stößt auf Unverständnis. Dass Beschäftigte erst aktiv gegen ihren Dienstherrn vorgehen müssen, stünde im Widerspruch zum gelebten Dienst- und Treueverhältnis. Das Finanzministerium rechtfertige das formal mit dem BVerfG-Urteil, wonach Ansprüche zeitnah binnen Jahresfrist geltend zu machen seien, schon aus haushalterischen Gründen.
Barbara Zwinkau sprach an, was vielen sauer aufstößt: die „Kompensationsgeschäfte“ im Gesetzentwurf – wie etwa die Streichung des AZV-Tages und die Anhebung der Altersgrenze für den Antrag auf vorzeitigen Ruhestand. Seitens des Ministeriums wurde dies als „notwendige Anpassung“ deklariert, auch wäre das in anderen Ländern so. Als Kompensation stünde es nicht im Gesetz.
Gewalt gegen Beschäftigte: Es gibt kein klassisches Täterklientel mehr
Im zweiten Impulsvortrag sprach Rainer Wendt (Bundesvorsitzender a.D. der Deutschen Polizeigewerkschaft) über ein Thema, das auch die Justiz zunehmend betrifft: Gewalt gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes und gegen die, die helfen wollen. Wendt konstatierte eine jährliche Steigerung der Angriffe. Erschreckend sei, dass es längst kein klassisches Täterklientel mehr gebe und die Angriffe nicht mehr nur die Polizei im Kern treffen, sondern auch Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Beschäftigte in den Behörden und Lehrkräfte.
Während die Schutzausrüstung und die psychosoziale Betreuung bei den Sicherheitskräften ausgebaut wurden, forderte Wendt eine flächendeckende, systematische Erfassung aller Angriffe über alle Bereiche des öffentlichen Dienstes hinweg, um einen echten Gesamtüberblick zu erhalten. Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, wirksame Schutzregelungen einzuführen. Gesetze müssten konsequent durchgesetzt und dürften nicht verhandelt werden – denn ein starker Staat ist das Fundament unseres Zusammenlebens.
KI in der Gewerkschaftsarbeit: Chancen nutzen, Risiken minimieren
Den Abschluss bildete ein zukunftsorientierter Vortrag von Matthias Melzer (Vorstand Digitale Bildung bei workshoppen.de) zum gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Gewerkschaftsarbeit. Melzer zeigte auf, dass moderne KI weit mehr kann, als nur einfache Texte zu generieren. Sie strukturiert Informationen, fasst umfangreiche Dokumente zusammen, analysiert Inhalte und nimmt Beschäftigten zeitintensive Routineaufgaben im Arbeitsalltag ab.
Gleichzeitig mahnte der Referent zur Vorsicht: Nicht alles, was eine KI ausgibt, ist fehlerfrei. KI-Systeme neigen dazu, Zusammenhänge falsch darzustellen oder falsche Antworten optisch absolut überzeugend zu verpacken. Besonders im öffentlichen Dienst und in der Gewerkschaftsarbeit, wo täglich mit hochsensiblen Dokumenten und personenbezogenen Daten gearbeitet wird, müssen Datenschutz, Vertraulichkeit und Urheberrecht an oberster Stelle stehen. Die digitalen Werkzeuge müssen kritisch erprobt, aber stets verantwortungsvoll und qualitätsbewusst eingesetzt werden.
Fazit: Der 1. Bildungs- und Verbändetag des tbb hat eindrucksvoll bewiesen, wie unverzichtbar der enge Schulterschluss innerhalb der gewerkschaftlichen Familie ist. Die aktuellen Debatten um unsere Besoldung, den täglichen Schutz im Dienst und die digitale Transformation zeigen: Die Herausforderungen für den öffentlichen Dienst im Freistaat sind enorm.
Marie-Luise Hadlich



